Eine Facebook-Fanseite muss ein Impressum des Anbieters haben. Was viele Juristen meinten, hat nun das Landgericht Aschaffenburg in der jetzt bekannt gewordenen Entscheidung vom 19.08.2011 (Az. 2 HK O 54/11) bestätigt.
Mögliche Folgen:
Die Folge dieser Entscheidung könnte eine Abmahnung von einem Wettbewerber sein, die sich auf diese Entscheidung berufen.
Wir empfehlen:
Für Betreiber von Facebook-Seiten, die keine Abmahnung riskieren möchten ist zu empfehlen, einen eigenen Reiter “Impressum” einzurichten Wir können Sie dabei unterstützen. Sprechen Sie uns an!
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Auf www.praxishomepage.de gibt es ebenfalls Informationen zum Thema Praxismarketing.







